Hygienekonzept Sprachschule Nachhilfe Firstclass

Zum Schutz unserer Kunden, Mitarbeiter/-innen und Nachhilfelehrer/ -innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln in der Sprachschule Nachhilfe Firstclass einzuhalten.

Grundsätzliches Ziel dieses Schutz- und Hygienekonzeptes ist es, Ansteckungsgefahren (Covid-19 Virus) in den Räumlichkeiten der Sprachschule Nachhilfe Firstclass zu minimieren und nach Möglichkeit auszuschließen.

Dieses Schutz- und Hygienekonzept gilt verpflichtend; für Mitarbeiter /-innen, Nachhilfeschüler/ -innen, Eltern, Nachhilfelehrer/-innen sowie alle sonstigen Besucher.

Darüber hinaus gehende behördliche Vorgaben der Stadt Leipzig zu Hygiene- und Abstandsregeln sind in Sprachschule Nachhilfe Firstclass ebenfalls einzuhalten.

Verantwortliche für die Einhaltung des Hygieneplans sind Kerstin Schilling und Michael Hull. Sie sorgen auch dafür, dass regelmäßig alle Flächen vor allem Türklinken, Tische, Waschbecken, Toiletten etc. desinfiziert werden.

 

1. Persönliche Hygiene

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Diese erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

 

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene

Bei Krankheitszeichen (z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust von Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben. Personen mit Krankheitssymptomen dürfen die Sprachschule Nachhilfe Firstclass nicht betreten bzw. müssen diese unverzüglich verlassen.

Stellt eine Lehrkraft während des Unterrichts Krankheitssymptome bei einem Kind fest, wird sie es unter Verwendung einer Mund-Nasenbedeckung in einen separaten Raum bringen und die Schulleitung informieren. Das Kind muss von den Eltern abgeholt werden.

Beim Betreten und Verlassen der Sprachschule Nachhilfe Firstclass sind die Hände entweder an den am Eingang bereit gestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren oder gründlich zu waschen. Siehe nächster Punkt!

Gründliche Handhygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toilettengang oder vor Betreten des Unterrichtsraums) durch Händewaschen mit Flüssigseife für 20-30 Sekunden.

Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.

Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.

Es werden keine Gläser bereitgestellt. Die Schüler sollen eigene Getränke mitbringen und auch wieder mitnehmen.

Schüler bringen eigene Schreibgeräte / Hefte / Materialien etc. mit. Die Ausleihe von Taschenrechnern, Geodreiecken etc. ist derzeit nicht möglich.

Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Fahrstuhlknöpfe sollten möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern angefasst werden, ggf. Ellenbogen benutzen.

Hust- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen sollte man größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.

 

2. Maskenregelung in der Sprachschule Nachhilfe Firstclass

Schüler und Lehrer müssen während des gesamten Aufenthaltes in der Sprachschule Nachhilfe Firstclass, also auch am Platz während des Unterrichts eine medizinische Mund-Nasenbedeckung (OP-Maske / FFP2-Maske) tragen.

Bei Beratungs- und Elterngesprächen ist von allen Beteiligten zwingend eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen!

 

 

3. Abstandsregel

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss grundsätzlich ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Dies gilt auf den Fluren, im Büro, in den Unterrichtsräumen.

Das bedeutet, dass die Tische in den Unterrichtsräumen sowie im Büro für das Beratungsgespräch entsprechend weit auseinander gestellt werden müssen. Durch diese Sitzordnung wird automatisch die Abstandsregel eingehalten.

Die Schüler betreten und verlassen den Standort zügig. Wenn möglich, ist zwischen den Unterrichtseinheiten ein zeitlicher Abstand einzuplanen.

 

4. Raumhygiene

Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.

Nur 3 bis 5 Schüler erhalten Unterricht auf 30 bis 40 Quadratmetern je Raum und werden entsprechend auf die 6 Klassenräume verteilt.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Alle 20 Minuten ist in allen Unterrichtsräumen eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über 3-5 Minuten vorzunehmen.

Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Zwischen den Gruppenwechseln werden alle Fenster für 5 Minuten geöffnet.

Auch wenn die routinemäßige Flächendesinfektion in Schulen in der jetzigen COVID-Pandemie durch das RKI nicht zwingend empfohlen ist, wird während jedes Gruppenwechsels durch die Nachhilfelehrkräfte eine Wischdesinfektion von Unterrichtstischen und -stühlen vorgenommen.

Kontaktflächen wie Türklinken und Lichtschalter werden zudem durch die Reinigungskraft in regelmäßigen Abständen besonders gründlich nach Bedarf gereinigt und desinfiziert.

In allen Toilettenräumen müssen ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und regelmäßig aufgefüllt werden.

Markierungen im Eingangsbereich weisen auf den Ein- und Ausgang, die Pflicht zum Tragen einer Maske sowie das Desinfizieren der Hände hin.

 

5. Verkehrssicherungspflicht / Maßnahmen bei Corona-Infektion

Die Inhaber der Sprachschule Nachhilfe Firstclass überwachen die Einhaltung der Hygienevorschriften. Im Falle einer angezeigten Corona-Infektion informieren die Inhaber unmittelbar das zuständige Gesundheitsamt.

Auf eine hinreichende Dokumentation in Bezug auf die in der Sprachschule Nachhilfe Firstclass jeweils anwesenden Personen ist zu achten („Wer hatte mit wem engeren, längeren Kontakt?“)

Die Verwendung der Corona-Warn-App wird empfohlen.

 

 

6. Testpflicht / Nachweis eines COVID-19-Tests

Erwachsene haben nachzuweisen, mit einem negativen Ergebnis auf den Coronavirus getestet worden zu sein, um die Sprachschule zu betreten. Bei einem positiven Testergebnis ist das Betreten der Sprachschule untersagt und es besteht eine Meldepflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt.

Ergibt sich der Test einer Person, die zuvor die Sprachschule betreten hat, positiv, so kann die Infektionskette anhand der Anwesenheitslisten nachvollzogen und eingedämmt werden. Betroffene begeben sich in Quarantäne, soweit diese keinen aktuellen Test mit negativen Ergebnis vorzuweisen haben.



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